THE BOX DANCESTUDIO • GÜLTIG AB SOFORT
Auch das muss sein: Ohne gewisse „Spielregeln“ geht es auch bei uns nicht. Bitte beachten Sie deshalb folgende Punkte, und einem ungetrübten Tanzerlebnis steht nichts mehr im Wege.
Jegliche Anmeldungen zu unseren Kursen, Clubmitgliedschaften und Veranstaltungen erfolgen auf elektronischem Wege durch Registrierung des Kunden in unserem Online-Mitgliederbereich.
Durch das Absenden des Online-Anmeldeformulars und das Bestätigen dieser AGB per Klick (Häkchen) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab. Der Vertrag kommt rechtlich erst dann zustande, wenn die Tanzschule dem Kunden die Anmeldung durch eine automatisierte Bestätigungs-E-Mail bestätigt.
Mit dem Zustandekommen des Vertrages verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung des vereinbarten Honorars sowie einer einmaligen Anmeldegebühr von 20,00 €.
Sollten sich wesentliche Daten des Mitglieds ändern (insbesondere Name, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung), ist das Mitglied verpflichtet, diese Änderungen unverzüglich selbstständig im digitalen Kundenportal zu aktualisieren. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Ein Rücktritt von oder eine Stornierung für gebuchte Kurse, Veranstaltungen und einzelne Workshops ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Nichterscheinen, vorzeitigem Abbruch oder dem Versäumen einzelner Kursstunden oder Workshops erfolgt keine Erstattung, Gutschrift oder Rückzahlung des Betrages. Ausgenommen hiervon ist ein Rücktritt aufgrund von Krankheit, welcher durch ein entsprechendes ärztliches Attest nachgewiesen wird.
Sollten Sie eine Privatstunde absagen müssen, so hat dies mindestens 24 Stunden vorher per E-Mail oder telefonisch zu erfolgen. Geschieht dies nicht innerhalb dieser vorgesehenen Frist, stellt die Tanzschule eine Stornogebühr von 20,00 Euro in Rechnung.
Die Tanzschule bietet verschiedene Vertragsmodelle mit rabattierten Erstlaufzeiten (z. B. 3 oder 12 Monate) an. Während dieser vereinbarten Erstlaufzeit gewährt die Tanzschule einen Rabatt auf den regulären, monatlich kündbaren Basisbeitrag.
Nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit und ist ab diesem Zeitpunkt monatlich kündbar. Mit dem Übergang in die monatlich kündbare Verlängerungsphase entfällt der anfängliche Laufzeitrabatt automatisch, und es gilt fortan der reguläre, unrabattierte monatliche Basisbeitrag.
Etwaige altersspezifische Rabatte (z. B. für Kinder in bestimmten Altersstufen) bleiben von dieser Regelung unberührt und gelten so lange fort, wie die entsprechenden Altersvoraussetzungen des Schülers am jeweiligen Abrechnungsstichtag erfüllt sind. Die genauen Tarife, Laufzeiten and Rabattstufen ergeben sich aus der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisübersicht im Online-Mitgliederbereich.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann durch das Mitglied (bzw. dessen gesetzlichen Vertreter) entweder in Textform (z. B. per E-Mail) oder direkt online über die Kündigungsfunktion („Kündigungsbutton“) im digitalen Mitgliederbereich erfolgen. Mündliche Kündigungen werden nicht akzeptiert.
Für monatlich kündbare Verträge (z. B. nach Ablauf einer Erstlaufzeit) gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats. Kündigungen von Verträgen mit Erstlaufzeit müssen ebenfalls mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit eingehen. Nach erfolgter Kündigung erhält das Mitglied eine Kündigungsbestätigung auf elektronischem Wege.
Beim Erwerb einer Mehrfachkarte (z. B. Zehnerkarte) berechtigt diese zur Teilnahme an der entsprechenden Anzahl von Kurseinheiten. Die Karte ist personengebunden und ausdrücklich nicht auf Dritte übertragbar. Eine Rückerstattung für nicht genutzte Einheiten (auch bei Krankheit, Verletzung oder Umzug) sowie eine Barauszahlung sind ausgeschlossen.
Die Zehnerkarte unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist und ist bis zu 3 Jahre gültig. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Karte erworben wurde.
Sämtliche Zahlungen für fortlaufende Kurse, Clubmitgliedschaften und Verträge werden ausschließlich im Wege des SEPA-Lastschrifteinzugsverfahrens abgewickelt. Andere Zahlungsmethoden (wie Barzahlung oder manuelle Überweisung) sind für fortlaufende Mitgliedschaften ausgeschlossen.
Die Abrechnung, Rechnungsstellung und Bereitstellung von Zahlungsbelegen erfolgt rein digital. Der Kunde stimmt zu, Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form (per E-Mail oder zum Abruf im digitalen Kundenportal) zu erhalten.
Der monatliche Clubbeitrag wird fortlaufend zu dem im Rahmen der Online-Anmeldung vereinbarten monatlichen Stichtag per Lastschrift eingezogen. Bei Neuanmeldung entsteht eine einmalige Anmeldegebühr von 20,00 Euro pro Person, welche mit der ersten Abbuchung fällig wird. Bei einem schon bestehenden Clubvertrag entfällt die Anmeldegebühr für jede weitere Clubanmeldung des gleichen Mitglieds.
Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung auf dem angegebenen Abrechnungskonto zu sorgen.
Schlägt ein SEPA-Lastschrifteinzug aus Gründen fehl, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. aufgrund unzureichender Kontodeckung, fehlerhafter oder veralteter Angabe der IBAN, erloschenem Konto oder unberechtigtem Widerspruch gegen die Abbuchung), ist der Kunde verpflichtet, der Tanzschule die von den Bankinstituten erhobenen Rücklastschriftgebühren sowie den internen Bearbeitungsaufwand in Form eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 10,00 Euro pro fehlgeschlagener Transaktion zu erstatten.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass der Tanzschule kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
Sollte das Mitglied nachweisbar durch ein ärztliches Attest über einen längeren Zeitraum (mindestens jedoch 4 Wochen am Stück) tanzunfähig erkranken, kann der Vertrag für die Dauer der nachgewiesenen Arbeits-/Tanzunfähigkeit beitragsfrei stillgelegt werden (= Ruhezeit). Das ärztliche Attest muss zeitnah – spätestens innerhalb von 2 Tagen nach Ausstellung des Attests – per E-Mail oder Post bei der Tanzschule eingehen. Eine rückwirkende Stilllegung ist ausgeschlossen.
Gleiches gilt für längere, beruflich oder schulisch bedingte Auslandsaufenthalte von mindestens 4 Wochen Dauer, die durch geeignete Dokumente nachzuweisen sind. Im Falle einer gewährten Ruhezeit verlängert sich die Gesamtlaufzeit der Mitgliedschaft um die Dauer der beitragsfreien Monate.
In den offiziellen bayerischen Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein regulärer Unterricht statt. Die Tanzschule behält sich jedoch vor, Sonderkurse oder Workshops in dieser Zeit anzubieten. Die genauen ferienbedingten Schließzeiten werden rechtzeitig im Mitgliederbereich und per Aushang kommuniziert. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind von den Ferienzeiten unberührt und werden auch in den schulfreien Zeiten vollumfänglich fällig.
Die Teilnahme am Tanzunterricht und der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Tanzschule erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr. Jedes Mitglied ist für die Prüfung seines eigenen gesundheitlichen Zustandes vor der Teilnahme selbst verantwortlich. Für mitgebrachte Kleidungsstücke, Wertgegenstände, Geld und Garderobe wird seitens der Tanzschule keine Haftung übernommen.
Eine Verlegung von Kurszeiten, Veranstaltungsterminen sowie der Wechsel von Räumlichkeiten bleibt der Tanzschule aus organisatorischen Gründen vorbehalten. Die Auswahl und der Einsatz der jeweiligen Tanzlehrer und Instruktoren obliegt alleine The Box Dance Studio; ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.
Die Tanzschule behält sich das Recht vor, bei veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Preisanpassungen vorzunehmen. Im Falle einer Preiserhöhung wird das Mitglied rechtzeitig in Textform informiert und hat das Recht, den Vertrag innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Mitteilung außerordentlich zu kündigen.
Ausgegebene Gutscheine und Gutschriften sind auf Dritte übertragbar. Bei Verlust eines Gutscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz, Anrechnung oder Rückerstattung. Eine Barauszahlung von Gutscheinen oder Restguthaben ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Ein Gutschein ist innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren einzulösen (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Zur Einlösung muss der Gutschein im Original (oder bei digitalen Gutscheinen der entsprechende Verifizierungscode) beim Bezahlvorgang vorgelegt werden.
Die im Rahmen des Unterrichts erlernten Choreographien, Schrittfolgen und Konzepte unterliegen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Lizenzinhaber ist ausschließlich The Box Dance Studio.
Das Anfertigen von Videoaufnahmen während des Unterrichts (z. B. durch die Tanzschule oder die Schüler) sowie das anschließende Teilen und Veröffentlichen dieser Videos auf den privaten Social-Media-Kanälen der Schüler (wie Instagram, TikTok etc.) ist ausdrücklich gestattet und erwünscht. Bei Veröffentlichungen freuen wir uns über eine Markierung/Verlinkung der Tanzschule.
Ausdrücklich untersagt ist jedoch jede Form der gewerblichen oder kommerziellen Nutzung des erlernten Materials. Das erlernte Material (oder Ausschnitte daraus) darf nicht entgeltlich an Dritte weitergegeben, in anderen Tanzschulen oder Einrichtungen unterrichtet oder für eigene, bezahlte kommerzielle Auftritte genutzt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese kommerzielle Nutzung stellen einen schwerwiegenden Lizenz- und Urheberrechtsverstoß dar, der zur fristlosen Kündigung berechtigt und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt streng nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Daten werden ausschließlich intern zum Zweck der Mitgliederverwaltung, der Abrechnung über unsere Zahlungsdienstleister (Stripe) sowie zur Bereitstellung des Mitgliederbereichs verwendet. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgt nicht. Die ausführliche Datenschutzerklärung ist jederzeit auf unserer Website einsehbar.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.